Brandschutz in Potsdam leicht gemacht.

Schützen Sie Leben und Ihr Unternehmen in Potsdam für den Brandfall.

Als zertifizierter Brandschutzdienstleister in Potsdam und Umgebung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit sicher und gesetzeskonform ist, wenn es um Brandschutz geht.

 

  • Wartung, Instandhaltung und Reparatur sämtlicher brandschutztechnischer Anlagen
  • Rechtliche Absicherung durch zertifizierte Techniker 
  • Zentraler Ansprechpartner für Ihren Brandschutz

Stressfrei auf der sicheren Seite.

Der Service, den Sie wirklich benötigen.

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Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen

Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.

Agreement

Ein Ansprechpartner

Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.

Checklist

Rechtlich Abgesichert

Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.

Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.

Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.

Personenschaden

Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.

Sachschaden

Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.

rechtliche Konsequenzen

Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.

kein / eingeschränkter Versicherungsschutz

Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.

Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.

Stilllegung & Bußgelder

Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.

Verkürzte Haltbarkeit

Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.

Alles im Auge.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gängigen Normen für Ihre Situation

Feuerlöscher

Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohen
Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge)

Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.

 

Überblick:

  • Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben
  • zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer

 

Unser Service:

  • Berechnen benötigter Löschgeräte
  • Lieferung Löschgeräte
  • Wartung und Instandhaltung

 

Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne

Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan.

Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen.

Überblick:

  • Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Pläne müssen regelmäßig geprüft werden
  • bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne

Unser Service:

  • Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne
  • Überarbeitung der Pläne

Brandschutztür

In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden.

Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden.

Überblick:

  • Brandschutztüren durch Bauordnung bereits verbaut
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sanierung alter Brandschutztüren

Schulung Brandschutzhelfer

Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht.

Überblick:

  • für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt
  • alle 3-5 Jahre wieder auffrischen

Unser Service:

  • Schulen Ihrer Mitarbeiter

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege.

Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.

 

Überblick:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm
  • jährliche Wartung & Instandsetzung

Unterweisung Feuerlöschgeräte

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.

 

Überblick:

  • alle Beschäftigten unterweisen
  • zweijährliche Auffrischung

Unser Service:

  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

 

Feuerlöscher

Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohen
Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge)

Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.

 

Überblick:

  • Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben
  • zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer

 

Unser Service:

  • Berechnen benötigter Löschgeräte
  • Lieferung Löschgeräte
  • Wartung und Instandhaltung

 

Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne

Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan.

Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen.

Überblick:

  • Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Pläne müssen regelmäßig geprüft werden
  • bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne

Unser Service:

  • Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne
  • Überarbeitung der Pläne

Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile

In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden.

Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden.

Überblick:

  • Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile

Schulung Brandschutzhelfer

Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht.

Überblick:

  • für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt
  • alle 3-5 Jahre wieder auffrischen

Unser Service:

  • Schulen Ihrer Mitarbeiter

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege.

Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.

 

Überblick:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm
  • jährliche Wartung & Instandsetzung

RWA-Anlagen

Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. 

RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern.

Überblick:

  • jährliche Wartung
  • Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall

Unser Service:

  • Installation und Sanierung
  • Wartung und Instandsetzung

Unterweisung Feuerlöschgeräte

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.

 

Überblick:

  • alle Beschäftigten unterweisen
  • zweijährliche Auffrischung

Unser Service:

  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Löschwasseranlagen

Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut.

Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.
Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft.

Überblick:

  • Laut Bauordnung verbaut
  • jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung

 

Unser Service:

  • Installation Neuanlagen
  • Wartung und Instandhaltung

 

 

 

Rauchmelder

In Sachsen-Anhalt müssen laut § 47 Landesbauordnung in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege deklariert sind, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.

Die Regelungen unterscheiden sich auf Bundesland-Ebene. Gern informieren wir Sie zu den Regelungen in anderen Bundesländern.

 

Überblick:

  • Rauchmelder verpflichtend in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege deklariert sind
  • jährliche Wartung

 

Unser Service:

  • Installation von Rauchmeldern
  • Wartung und Instandhaltung

 

Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne

Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan.

Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen.

Überblick:

  • Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Pläne müssen regelmäßig geprüft werden
  • bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne

Unser Service:

  • Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne
  • Überarbeitung der Pläne

RWA-Anlage

In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden.

Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden.

Überblick:

  • Brandschutztüren durch Bauordnung bereits verbaut
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sanierung alter Brandschutztüren

Löschwasseranlagen

Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut.

Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.
Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft.

Überblick:

  • Laut Bauordnung verbaut
  • jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung

 

Unser Service:

  • Installation Neuanlagen
  • Wartung und Instandhaltung

Sicherheitsbeleuchtung

Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege.

Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.

 

Überblick:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm
  • jährliche Wartung & Instandsetzung

Feuerlöscher

Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohen
Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge)

Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.

 

Überblick:

  • Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben
  • zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer

 

Unser Service:

  • Berechnen benötigter Löschgeräte
  • Lieferung Löschgeräte
  • Wartung und Instandhaltung

 

Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne

Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan.

Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen.

Überblick:

  • Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Pläne müssen regelmäßig geprüft werden
  • bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne

Unser Service:

  • Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne
  • Überarbeitung der Pläne

RLT-Anlagen

Zu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten.

Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor.
Zudem sind laut DIN EN 15780 unterschiedliche Sauberkeitsklassen definiert. Der Anspruch an die Sauberkeit wird von den Anforderungen an den Raum definiert. Je nach Sauberkeitsklasse müssen die RLT-Anlagen gereinigt werden.

Überblick:

  • dreijährliche Prüfung RLT-Anlage
  • benötigte Reinigung nach Sauberkeitsklasse

 

Unser Service:

  • Prüfung RLT-Anlage
  • Reinigung & Filtertausch

Löschwasseranlagen

Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut.

Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.
Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft.

Überblick:

  • Laut Bauordnung verbaut
  • jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung

 

Unser Service:

  • Installation Neuanlagen
  • Wartung und Instandhaltung

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege.

Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.

 

Überblick:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm
  • jährliche Wartung & Instandsetzung

Unterweisung Feuerlöschgeräte

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.

 

Überblick:

  • alle Beschäftigten unterweisen
  • zweijährliche Auffrischung

Unser Service:

  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

RWA-Anlagen

Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. 

RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern.

Überblick:

  • jährliche Wartung
  • Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall

Unser Service:

  • Installation und Sanierung
  • Wartung und Instandsetzung

Schulung Brandschutzhelfer

Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht.

Überblick:

  • für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt
  • alle 3-5 Jahre wieder auffrischen

Unser Service:

  • Schulen Ihrer Mitarbeiter

Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile

In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden.

Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden.

Überblick:

  • Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile

 

Feuerlöscher

Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohen
Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge)

Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.

 

Überblick:

  • Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben
  • zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer

 

Unser Service:

  • Berechnen benötigter Löschgeräte
  • Lieferung Löschgeräte
  • Wartung und Instandhaltung

 

Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne

Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan.

Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen.

Überblick:

  • Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Pläne müssen regelmäßig geprüft werden
  • bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne

Unser Service:

  • Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne
  • Überarbeitung der Pläne

RLT-Anlagen

Zu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten.

Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor.
Zudem sind laut DIN EN 15780 unterschiedliche Sauberkeitsklassen definiert. Der Anspruch an die Sauberkeit wird von den Anforderungen an den Raum definiert. Je nach Sauberkeitsklasse müssen die RLT-Anlagen gereinigt werden.

Überblick:

  • dreijährliche Prüfung RLT-Anlage
  • benötigte Reinigung nach Sauberkeitsklasse

 

Unser Service:

  • Prüfung RLT-Anlage
  • Reinigung & Filtertausch

Löschwasseranlagen

Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut.

Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.
Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft.

Überblick:

  • Laut Bauordnung verbaut
  • jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung

 

Unser Service:

  • Installation Neuanlagen
  • Wartung und Instandhaltung

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege.

Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.

 

Überblick:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm
  • jährliche Wartung & Instandsetzung

Unterweisung Feuerlöschgeräte

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.

 

Überblick:

  • alle Beschäftigten unterweisen
  • zweijährliche Auffrischung

Unser Service:

  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

RWA-Anlagen

Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. 

RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern.

Überblick:

  • jährliche Wartung
  • Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall

Unser Service:

  • Installation und Sanierung
  • Wartung und Instandsetzung

Schulung Brandschutzhelfer

Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht.

Überblick:

  • für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt
  • alle 3-5 Jahre wieder auffrischen

Unser Service:

  • Schulen Ihrer Mitarbeiter

Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile

In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden.

Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden.

Überblick:

  • Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut
  • jährliche Wartung

Unser Service:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile

 

Feuerlöscher

Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohen
Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge)

Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.

 

Überblick:

  • Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben
  • zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer

 

Unser Service:

  • Berechnen benötigter Löschgeräte
  • Lieferung Löschgeräte
  • Wartung und Instandhaltung

 

Sanitätskasten

Laut StVZO ist es Pflicht im KFZ ein Verbandskasten mitzuführen. Dieser muss nach DIN 13614 gefüllt sein und hat ein zweijähriges Haltbarkeitsdatum. Ab 22 Fahrgastplätzen muss ein zweiter Sanitätskasten bereitgestellt werden.

Überblick:

  • Laut StVZO Pflicht in jedem KFZ
  • zweijähriges Haltbarkeitsdatum
  • ab 22 Fahrgastplätze 2 Sanikästen

Unser Service:

  • Ausstattung 
  • Prüfung 

 

 

Unsere Leistungen.

Mehr Brandschutz geht nicht.

Ein Ansprechpartner für alles.

Wir stehen Ihnen mit sämtlichen Leistungen rund um den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes zur Seite. Von der Installation über die Instandhaltung bis hin zu umfassenden Wartungsarbeiten bieten wir Ihnen alles für Ihre Sicherheit. Dabei handeln wir stets nach den gesetzlichen Richtlinien und werden den neuesten technischen Anforderungen gerecht. 

Zertifiziert für das Managementsystem nach DIN ISO 9001

Geschult durch Hersteller

Brandabschottung

  • Erstellen von Brandabschottungen
  • zertifiziertes Verputzen & Verspachteln nach brandschutztechnischen Normen

Rauch-/Wärmeabzugsanlagen

  • Wartung, Instandhaltung und Prüfen von RWA-Anlagen
  • Reparatur & Sanierung von RWA-Anlagen
  • RWA-Gruppenplan zeichnen

Brandschutztüren & -tore

  • Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandschutztüren & -tore
  • Sanierung von Brandschutztüren & -tore
  • zertifizierte Abschottung

Flucht und Rettungsplan

  • Erstellen von Flucht und Rettungsplan
  • Erstellen von Feuerwehrplänen
  • nach DIN 14095 & DIN ISO 23601

Brandschutzschulung

  • Schulung Brandschutzhelfer
  • Nachschulung Brandschutzhelfer
  • brandschutztechnische Unterweisung

Feuerlöschgeräte

  • Bedarfsermittlung (LE) für Feuerlöscher
  • Ausstattung mit Feuerlöschern
  • Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern

 

Steigleitungen (trocken, nass, nasstrocken)

  • Wartung & Instandhaltung Steigleitung trocken / nass / nasstrocken
  • Reparatur von Steigleitung trocken / nass / nasstrocken
  • Installation & Sanierung Hydranten & Steigleitung

Brandschutzklappen- & Ventile

  • Wartung, Instandhaltung & Prüfung von Brandschutzklappen- & Ventile
  • Sanierung und Installation von Brandschutzklappen- & Ventile

Automatiktore & -türen

  • Wartung, Instandhaltung und Prüfung von elektrischen und automatischen Tore und Türen
  • Reparatur von elektrischen und automatischen Tore und Türen

Professioneller Brandschutz.

Fortschrittlich. Lückenlos. Digital.

30 jährige Erfahrung im Brandschutz

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Brandschutz. Es gibt kaum ein Problem oder eine Anlage, welche wir nicht kennen.

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Projektierung von Großprojekten bis kleinen Wartungen

Mit unserem spezialisierten Team setzten wir regelmäßig normgerechte Großprojekte, wie Neuinstallationen und Sanierungen, mit unseren Kunden um. Zudem prüfen und warten wir Anlagen aller Größen.

DIN 9001 Zertifiziert

Das Unternehmen ist nach für das Qualitäts-Managementsystem nach DIN 9001 zertifiziert und führt regelmäßig Audits durch, um die Qualität zu gewährleisten.

Große Kapzität

Mit mehr als 20 Mitarbeiten sind wir in der Lage Ihre Wartungen und Projekte innerhalb der geplanten Zeit umzusetzen.

Komplettpaket Brandschutz

Erhalten Sie alle nötigen Leistungen im Brandschutz durch eine diverse Ausbildung aller unserer Servicetechniker.

Richtig Geschult

Alle Mitarbeiter werden für alle Anlagen direkt vom jeweiligen Hersteller geschult. Zudem schulen wir alle unsere Mitarbeiter regelmäßig intern.

detailierte Dokumentation

Lernen Sie Ihre Anlagen neu kennen und erhalten Sie maximale Informationen inkl. Bildern von Reparaturen, Instandhaltungen Ihrer Anlagen.

Online-Zugang

Schauen Sie sich auf einem Blick alle Protokolle zu Ihren Anlagen und Aufträgen an. Zudem wissen Sie immer genau, wann welche Wartung ansteht und wie der Status Ihrer Anlagen ist. 

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QR-Codes

Jede Ihrer Anlagen wird mit einem eindeutigen QR-Code ausgestattet. Dies ermöglicht Ihnen einen direkten Zugriff auf die Anlage im Online-Portal, sowie das Erstellen von Mängel- oder Notfallmitteilungen, welche von uns direkt ausgewertet werden. 

Unser Service

UBS Universal Brandschutz Service GmbH

Jahre Erfahrung
Projektbetreuung
Sicherer Brandschutz
Branchenspezifische Lösungen

Vertrauen geht vor.

Ein Partner auf den Sie sich verlassen können. 

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