Brand einfach ausschließen.
Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandschutztüren & -tore
- NWartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandschutztüren & -tore
- NSanierung von Brandschutztüren & -tore
- Nzertifizierte Abschottung
Brandschutztüren & -tore
kostengünstiger und zertifizierter Schutz
Brandschutztüren & Brandschutztore schließen im Brandfall Bereiche des Gebäudes vor dem Brand ab. Das wird u.a. mit der genormten Brandschutztür bzw. Feuerschutztür T30 umgesetzt.
Brandschutztüren & Brandschutztore müssen jährlich auf Grundlage der DIN EN 16034 geprüft werden.
Wir beraten Sie hierbei gerne, ob und in welchem Umfang Brandschutztüren – & tore für Sie infrage kommen.
Unsere Leistung bei Brandschutztüren & Feststellanlagen
Ein Partner, der regelt.
Wartung von BS-Türen & FSA
Wir führen die jährliche Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen nach DIN EN 16034 durch.
Reparatur & Mangelbeseitigung
Wir führen Reparaturen & Mangelbeseitigungen an BS-Türen & FSA durch. Dabei haben wir stets die Prüffristen von bestimmten Bauteilen im Blick.
Sanierung & Neuinstallation
Wir installieren oder tauschen BST-Türen oder FSA (bzw. Komponenten). Dabei ist es egal, um welche Größenordnung es sich handelt.
Regelungen für Brandschutztüren & -tore.
Schaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten zu Brandschutztüren & -tore.
BGB §618 Abs. 1
Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.”
Landesbauordnungen (LBO)
Wo Brandschutztüren vorgehalten werden müssen, regelt die jeweilige Bauordnung oder Sonderbauvorschrift der einzelnen Bundesländer.
Durch Brandwände und Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse können Brandabschnitte gebildet werden, die im Brandfall geschlossen sein müssen. Diese Brandschutztüren werden im Normalfall durch elektromagnetische Feststelleinrichtungen oder Haftmagnete offen gehalten. Wenn sich jedoch Rauch entwickelt, müssen diese Türen kontrolliert und selbstständig und gedämpft schließen.
ASR A1.7 Abs. 10.2 & DIN 16034
Alle 12 Monate stehen sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an. Zu beachten sind die ASR A1.7 Abs. 10.2, DIN 16034, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige.
Musterbauordnung (MBO) §14
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.
Stressfrei auf der sicheren Seite.
Der Service, den Sie wirklich benötigen.
Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen
Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.
Ein Ansprechpartner
Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.
Rechtlich Abgesichert
Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.
Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.
Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.
Personenschaden
Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.
Sachschaden
Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.
rechtliche Konsequenzen
Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.
kein / eingeschränkter Versicherungsschutz
Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.
Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.
Stilllegung & Bußgelder
Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.
Verkürzte Haltbarkeit
Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.
Direkter Draht.
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