Feuerlöscher im Brandschutz.
Feuerlöschgeräte aus der Region
- NBedarfsermittlung (LE) für Feuerlöscher
- NAusstattung mit Feuerlöschern
- NWartung, Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern
Feuerlöschgeräte
kostengünstiger und zertifizierter Schutz
Feuerlöscher bieten im Brandfall eine gute und schnelle Möglichkeit, kleine Brände einzudämmen und zu löschen. Durch ihre Beweglichkeit und unterschiedlichen Füllungen, wie beispielsweise Wasser, Schaum oder CO2, sind die Feuerlöschgeräte sehr flexibel einsetzbar.
Um im Notfall eines Brandes eine schnelle Reaktion gewährleisten zu können, müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre gewartet und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Nach zwanzig Jahren werden die Geräte ausgewechselt.
Wir beraten Sie hierbei gerne, ob und in welchem Umfang Feuerlöscher für Sie infrage kommen. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Instandhaltung und Wartung Ihrer bereits vorhanden Feuerlöschgeräte.
Regelungen für Feuerlöscher.
Schaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten zu Feuerlöschgeräten.
BGB §618 Abs. 1
Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.”
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – legt wichtige Anforderungen fest, um die Sicherheit im Brandfall zu erhöhen. Unter anderem müssen Betriebe die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Löschmitteleinheiten berechnen — was letztlich auf die Zahl von Feuerlöschern abzielt.
Zudem beschreibt sie, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ersetzt werden.
DIN 14406 Teil 4
Die DIN 14406 Teil 4 gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Enthalten sind Regeln, welche die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige beschreibt.
Weitergehend wird ein Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von maximal zwei Jahren vorgeschrieben.
§ 16 BetrSichV
Nach § 16 der Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen,
sowie alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen
Stressfrei auf der sicheren Seite.
Der Service, den Sie wirklich benötigen.
Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen
Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.
Ein Ansprechpartner
Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.
Rechtlich Abgesichert
Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.
Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.
Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.
Personenschaden
Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.
Sachschaden
Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.
rechtliche Konsequenzen
Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.
kein / eingeschränkter Versicherungsschutz
Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.
Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.
Stilllegung & Bußgelder
Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.
Verkürzte Haltbarkeit
Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.
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